Kostnübernahme
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt (Schulkinder) oder den Bezirk Oberbayern (Vorschulkinder) ist ein Förderplan (diesen erhalten Sie von uns nach einem ersten Beratungs- und Anamnesegespräch in der Praxis, Termine auf Anfrage) sowie ein Gutachten des Kinderarztes (Vorschulkinder) bzw. eines Kinder- und Jugendpsychiaters/des Kinderzentrum Münchens oder der Heckscher Klinik (Schulkinder).
Mit diesem Gutachten sowie unserem Förderplan beantragen Sie dann bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt bzw. beim Bezirk Oberbayern eine Kostenübernahme für eine heilpädagogische Therapie in unserer Praxis.
Adressen und Telefonnummern erhalten Sie gerne auf Anfrage in der Praxis.
Für die heilpädagogische Praxis Tamara Miljkovic besteht für alle Angebote auch die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.